Herr Randl als Leiter des Gadebuscher Ordnungsamtes hatte eingeladen und um 13:00 Uhr trafen sich am Bahnübergang in der Wismarschen Straße Herr Randl, Frau Gruber von der Unteren Verkehrsbehörde des Landkreises, Herr Dornfeld als Kontaktbeamter für unsere Stadt von der Polizei MV und die Herren Rudolf Pieper, Robert Tiedt und Hartwig Meyer von der GBG. Es wurden insbesondere die Schilder und möglichen Wege für Radfahrer begutachtet. Grundlage war ein Konzept der GBG. Angedachte Maßnahmen sind:
Wismarsche Straße von der Kreuzung Körnerstraße bis zur Rehnaer Straße:
Der Radverkehr könnt hier teilweise auf beiden Seiten der Straße erfolgen (bisher nur auf der stadtauswärts rechten Seite).
Rehnaer Straße:
Radfahrer sollten zukünftig den Bürgersteig auf beiden Straßenseiten benutzen dürfen!
Jarmstorfer Straße:
Das Benutzen des Bürgersteiges durch Radfahrer sollte zukünftig auch von der Schillerstraße bis zur Stellingstraße möglich sein.
Stellingstraße:
Auch hier sollten Radfahrer den Bürgersteig von der Kreuzung Jarmstorfer Straße bis zur Sparkasse auf der jeweils rechten Seite benutzen.
Wollbrügger Straße / Lübsche Straße (Verkehrsberuhigte Zone):
Ziel ist es, dass Radfahrer die Einbahnstraße vom Rathaus bis zur Straße Am Wehr befahren dürfen.
Nächste Schritte:
Frau Gruber wird alle Maßnahmen nochmals prüfen, ob sie gesetzlich auch zulässig sind. Dann wird geprüft, welche Änderungen hinsichtlich der Beschilderung und ggf. der Straßenbemalung notwendig sind. Dann könnte es nach entsprechenden Abstimmungen noch in diesem Jahr realisiert werden.
Viele Radfahrer fahren schon jetzt so, wie es zukünftig vorgesehen ist, aber es ist nicht legal. Die Polizei drückt gefühlt beide Augen zu und im Schadenfalle müssten die Radfahrer bezahlen. Das sollte jetzt anders werden.
Die GBG wird da dran bleiben und auch das Radfahrkonzept weiter entwickeln.
Die GBG hat wie weiter unten auf dieser Seite schon des Öfteren Anträge in Gadebusch gestellt, deren Ziel die Verbesserung der Radfahrmöglichkeiten in Gadebusch ist. Am 17. November fand eine Stadtbegehung statt, an der die Polizei (Herr Dornbusch), das Gadebuscher Ordnungsamt (Herr Randel), die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises (Herr Gerbert), das Bauamt (Herr Tews), die Fraktion der ZfG (Herr Lembck) und die Fraktion der GBG (Herr Meyer) teilnahmen.
Es gab grünes Licht, in Teilen der Rehnaer Straße, der Stellingstraße, der Jarmstorfer Straße und der Wismarschen Straße das Radfahren auf den Bürgersteigen zu erlauben. Dies kann jetzt durch die Stadt realisiert werden, d.h. es können entsprechende Schilder aufgestellt werden. Die Wollbrügger Straße muss für Radfahrer weiterhin eine Einbahnstraße bleiben. Weiterhin wurden u.a. folgende Festlegungen getroffen:
H. Meyer
Dieses Mit-mach-Konto soll es den Stadtvertretern von Gadebusch ermöglichen, Initiativen der Bürger der Stadt zu
unterstützen und zu fördern.
Die Idee für dieses Konto ist nicht neu. In der Stadt Augustusburg in Sachsen hat man damit, laut Bürgermeister Dirk
Neubauer in einem Interview bei Phönix, durchaus positive Erfahrungen gemacht.
Die Eigeninitiative der Bürger, Ihre Bereitschaft die Stadt mitzugestalten und zu verschönern und das Erreichte zu
wertschätzen und sie mehr als Heimat für sich zu entdecken sind nur einige Aspekte, die für ein solches "Konto" sprechen.
Es sind dann nicht mehr nur die Ideen der Stadtvertreter und der Verwaltung, die verwirklicht werden, sondern auch die aktiver, kreativer Bürger. Jede Fraktion hat sich doch vor der Wahl mehr Bürgernähe auf die Fahne geschrieben. Dies wäre eine mögliche neue Form der Bürgerinitiative Raum zu geben.
Wie soll nun dieses Konto funktionieren?
Bürger, die eine Idee haben für eine Verschönerung, Verbesserung, Erneuerung oder Ähnliches, bringen diese zu Papier und formulieren Ihr Ziel und Ihren eigenen Anteil an diesem Projekt.
Dann formulieren sie ihre Erwartungen an die Stadt bzw. die Stadtvertretung. Hierbei kann es um die Breitstellung von Geldmitteln oder um die Bereitstellung von technischen oder persönlichen Ressourcen zum Beispiel vom Bauhof gehen. Danach sucht sich der Initiator eine noch festzulegende Zahl von Unterstützern (mindestens 10 Personen aus Gadebusch), die per Unterschrift ihre Zustimmung zu diesem Projekt kundtun. Erst dann wird diese Initiative / dieses Projekt der Stadtvertretung übermittelt und diese ist verpflichtet, zum nächstmöglichen Termin darüber zu entscheiden, ob es mit Mitteln aus dem Mit-Mach-Konto unterstützt werden kann. Eine Ablehnung muss schriftlich begründet werden. Der Zeitraum einer Zustimmung oder Ablehnung der Mittel darf 10 Wochen nicht überschreiten.
Der Initiator wird dann mit den Mitteln ausgestattet und behält bis zur abschließenden Realisierung auch die Verantwortung.
(Aus der Begründung für diesen Beschlussvorschlag)
Auf Initiative der Gadebuscher Bürgergemeinschaft erhält Dr. Gerhard Schotte am 31.08.21 in Wismar aus der Hand von Landrat Schomann die Ehrennadel des Landrats für den Kreis Nordwestmecklenburg. U.a. folgende Aktivitäten rechtfertigen diese sehr hohe Auszeichnung:
Wir sind der Meinung, er hat es verdient. Mit seinen vielen Aktivitäten und Initiativen hat er viele für unsere Stadt und weit darüber hinaus getan.
Danke, Dr. Schotte!
Antrag:
Die Fraktion der GBG beantragt hiermit die Gründung einer Arbeitsgruppe (AG) „800 Jahre Gadebusch“ zur Vorbereitung der Maßnahmen anlässlich des 800. Jahrestages der Verleihung des Stadtrechts an
den Ort Gadebusch.
Aufgabe der AG ist die Koordinierung aller Maßnahmen anlässlich dieses Jahrestages und auch die Initiierung von Maßnahmen. Insbesondere erfolgt durch die AG die finanzielle Planung und
Absicherung. Die AG berichtet an die Stadtvertretung.
Teilnehmer dieser AG sollten sein:
Die AG tagt mindestens vierteljährlich. Der Bürgermeister lädt abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie, möglichst im 3. Quartal 2021 zur ersten Sitzung ein, auf der die AG-interne
Herangehensweise u.ä. dann besprochen wird.
Begründung:
2025 jährt sich zum 800. Mal die Vergabe des Stadtrechts an Gadebusch. Um diesen Jahrestag zu würdigen, bedarf es einer langfristigen und gründlichen Vorbereitung, die von möglichst vielen
Gadebuschern getragen wird. Es gilt, die einzelnen Aktionen zu koordinieren, den finanziellen Rahmen festzulegen, Verantwortlichkeiten zu klären, Externe zu beauftragen, vieles jetzt schon in die
Wege zu leiten. Durch eine solche AG besteht die Möglichkeit, das Fest zu einem echten Höhepunkt für alle Gadebuscher und unsren Gästen werden zu lassen.
Der Klimabeirat der Stadt Gadebusch hat u.a. den Entwurf für ein Mobilitätskonzept für unsere Stadt erstellt. Der Klimabeirat möchte jedoch noch nicht, dass dieses veröffentlicht wird. Die GBG durfte sich jedoch damit beschäftigen und hat dies auch getan. Dabei wurden eigene Ideen entwickelt. Im Folgenden werden die Ideen dargestellt:
Mitglieder der Gadebuscher Bürgergemeinschaft habe morgens zwischen 07:00 und 08:30 Uhr den Verkehr um den Marktplatz in Gadebusch beobachtet. Die Schule und die Kita waren wegen
Coronabeschränkungen nur wenig besucht. Trotzdem konnte beobachtet werden, wie gefährlich insbesondere die Grundschüler in Gadebusch leben. Die Schüler kommen, oft mit Eltern, aus der
Mühlenstraße, der Wollbrügger Straße und der Steinstraße und wollten zur Schule. Viele Eltern kamen mit dem Auto und wollten ihre Kinder zur Schule bzw. zur Kita bringen. Die Autos kamen aus der
Mühlenstraße und der Wollbrügger Straße, ließen in der Amtsstraße ihre Kinder aussteigen, wendeten und kamen dann zurück und fuhren in die Steinstraße weiter. Meist mussten die Kinder dann auch
noch die Amtsstraße überqueren. Es fand halt das normale morgendliche Verkehrschaos statt. Als dann die ersten Busse in der Mühlenstraße kamen, war die Schulaussicht da und geleitet die
Schüler insbesondere über die Amtsstraße auf die linke Seite in Richtung Burgsee. Das tat sie umsichtig und war selbst bei der wegen Corona verringerten Schüleranzahl dringend notwendig. Zu
berücksichtigen ist dabei auch, dass die Grundschüler sehr schwere Ranzen und weiteres zu tragen hatten.
Für uns ist es wirklich ein Glückszustand, dass noch nichts passiert ist.
Wir schlagen vor, folgende Maßnahmen zu untersuchen:
Vom Bauamt oder anderen infrage kommenden Institutionen sind obige Vorschläge zu untersuchen und es ist ein Konzept zu erarbeiten und den Verkehr an dieser Stelle dann zusammen mit dem Parlament und den zuständigen Stellen bei der Kreisverwaltung zu entschärfen.
Wir haben das Mobilitätskonzept durchgearbeitet und hier fiel uns auf, dass es vor allem darum geht, Kraftfahrzeugen „das Leben schwerer zu machen“. Das ist unserer Meinung nach auch gut so. Eine
Stellungnahme unserer Bürgergemeinschaft dazu erfolgt noch später. Auf jeden Fall wurden die Nichtradler wie Grundschüler und Senioren und der Nahverkehr zu wenig berücksichtigt. Hier einige
Vorschläge von uns:
Hier müssen mehr Möglichkeiten geschaffen werden, müssen wir flexibler denken. Oft reicht es, bestehende Buslinien durch diese, oft auch kleinen Orte fahren zu lassen, denn die potenziellen
Fahrgäste kommen eher selten bis zur Bundesstraße. Es müssen natürlich viele Busfahrpläne angepasst werden. Viele Fahrten dauern länger. Es sind realistische Fahrpläne zu erstellen.
Das das Stadtparlament für die Kreuzung Jarmstorfer Straße / Roggendorfer Straße aktiv wurde, ist sehr zu begrüßen. Aber bis zur Fertigstellung werden noch Jahre vergehen.
Es ist auch durchaus denkbar, dass ein Kleinbus als Shuttle durch Gadebusch fährt, um insbesondere Grundschüler und Senioren zu den Arztpraxen, Einkaufmärkten oder auch zur Arbeit bringt.
Haltestellen könnten sein:
Es ist eine Zusammenarbeit mit Nahbus und dem Kreis notwendig, wenn in unserer Amtsverwaltung ein Konzept so weit gediehen ist, dass es weitergegeben werden kann.
Am 24.09.20 kam unsere Landrätin Frau Weiss zur Bürgersprechstunde nach Gadebusch ins Rathaus. Wir meldeten uns an mit zwei Themen.
Bereits seit sehr langer Zeit möchten wir, dass in der Rehnaer Straße auf beiden Seiten Radfahrer und Fußgänger gemeinsam die Fußwege nutzen können. Das ist bisher nur auf der stadtauswärts linken Seite möglich, auf der anderen Seite fehlt das entsprechende Schild. Zuständig ist diesbezüglich der Kreis, der Gadebusch schon sehr lange zappeln lässt. Frau Weiss sagte eine Prüfung zu.
Das zweite Thema war: Radfahren in Gadebusch! Radfahrer in Gadebusch wissen: Um von A nach B zu kommen, werden täglich bestehende Verkehrsvorschriften nicht berücksichtigt. Gadebusch ist eine sehr radfahrerunfreundliche Stadt. Hier wollen wir Abhilfe schaffen. Der Klimabeirat der Stadt hat im Zuge der Erstellung eines integrierten Klimakonzeptes auch ein "Mobilitätskonzept" entworfen. Diesen 1. Entwurf möchte die GBG als Grundlage für eine interne Diskussion und später auch für eine fraktionsübergreifende Diskussion nutzen. Nach der Diskussion mit Bauamt, Ordnungsamt und Bauausschuss könnte es zu einem Beschluss im Stadtparlament kommen. Und spätestens dann ist wieder der Kreis dran: Nur er darf notwendige Änderungen genehmigen. Und genau hier hat Frau Weiss Unterstützung zugesagt, erstmal bei der Suche nach Fördertöpfen. Wir sind gespannt.
Ergebnis:
Am 27.01.2020 erhielten wir ein Schreiben vom Kreis. Es wurde uns mitgeteilt, dass coronabedingt keine Absprachen mit dem Straßenbauamt und der Polizei möglich sind und erst bei normalem Betrieb weitere Maßnahmen möglich sind.
Im Februar schickten wir eine Mail an die Landrätin Frau Weiß und bemerkten, dass die Absprachen ja draußen und mit einem eingeschränktem Personenkreis stattfinden und wir deshalb der Meinung sind, dass durchaus ein Termin zwischen Landkreis, Straßenbauamt und Polizei möglich sind.
Frau Weiß bestätigte in ihrer Antwort dann nochmals die Aussage vom 27.01.21.
Also warten wir, bis die Maßnahmen auf Grund der Coronapandemie abgeschlossen sind. 2022? oder 2023?
Mitglieder der GBG und des Seniorenbeirates der Stadt Gadebusch haben im ersten Quartal 2020 bei Touren durch unsere Stadt die einige Problemzonen gefunden. Die Beseitigung diese gefundenen
Stellen ist meist nicht so aufwendig und könne kurz- bis mittelfristig durch unseren Bauhof oder das Ordnungsamt erledigt werden.
Wir bitten den Bürgermeister Herrn Schlien um Weiterreichung an die verantwortlichen Institutionen und dann um Antwort, was an den betroffenen Stellen passiert und bis wann. Hier einige der
Zonen:
Und wer das ganze Dokument lesen möchte, hier das Dokument zum Download:
Jährlich muss die Amtsverwaltung des Amtes Gadebusch für die Mitgliedsgemeinden des Amtes u.a. einen Jahresabschluss erstellen. Zum Amt Gadebusch gehören die Gemeinden Stadt Gadebusch, Dragun, Kneese, Krembs, Mühlen Eichsen, Roggendorf, Rögnitz und Veelböken. Dieser Jahresabschluss ist Grundlage für die normale Haushaltsplanung, für die übergeordneten Organe, für Kreditwürdigkeit usw.. Aus verschiedensten Gründen wurde für die Stadt Gadebusch der Jahresabschluss für 2013 erstellt, die folgenden fehlen jedoch. Für die anderen Gemeinden wurden bisher die Abschlüsse bis 2016 oder gar 2017 erstellt.
Unsere Stadt hat 2019 die Gewerbesteuer von 250% auf 380% erhöhen müssen. Deshalb haben viele (Briefkasten-)Firmen die Stadt verlassen und die Einnahmen der Stadt sinken erheblich. Dies wiederum führt dazu, dass die Stadt für die Bauvorhaben Kredite in Anspruch nehmen muss und dafür sind möglichst aktuelle Jahresabschlüsse notwendig. Unsere Bürgergemeinschaft hat jetzt im Amtsausschuss beantragt, dass die Amtsverwaltung vor allen anderen Jahresabschlüssen zuerst die der Stadt Gadebusch bis zum Jahr 2018 erstellt. Die Hoffnung ist die Kreditwürdigkeit der Stadt um alte und neue notwendige Vorhaben zu finanzieren.
Die GBG ist der Meinung, dass die Beschilderung in der Rehnaer Straße für Radfahrer verbessert werden muss un dhat folgende Anträge beim Bürgermeister und beim Ordnungsamt eingereicht:
Am 28.11.2019 fand ein Gespräch zwischen dem Leiter des Ordnungsamtes Herrn Randel und den Herren Hartwig Meyer und Rudi Pieper von der Gadebuscher Bürgergemeinschaft (GBG) statt. Thema
war die Beschilderung insbesondere für Radfahrer in der Rehnaer Straße.
Bereits am 08.06.2018 hatte die GBG in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass auf der rechten Seite der Rehnaer Straße in Richtung Rehna ein Schild „Fahrradweg“ fehlt. Links steht
komischerweise eines, obwohl dieser Bürgersteig / Radweg nur bis zum Raiffeisen-Markt führt. In einem Schreiben vom 25.09.2019 sagte Herr Randel zu, das fehlende Verkehrsschild zu
bestellen und aufzustellen. Trotz mehrfacher „Erinnerungen“ durch die GBG fand Herr Randel bis zum 28.11.2019 keine Zeit, seine Zusage einzuhalten. Während des Gespräches am 28.11.2019
sagte er nun zu, innerhalb von 2 Wochen beim Kreis die Aufstellung dieses Schildes zu beantragen.
An der Einmündung des Wiesenwegs in die Rehnaer Straße steht eine Hecke, Diese behindert die Sicht auf die Hauptstraße. Hier würde ein Schild „Vorsicht Radfahrer“ das Risiko für Radfahrer minimieren. Hiermit beantragt die GBG nach Absprache mit Herrn Randel das Aufstellen eines solchen Schildes.
Insbesondere am späten Nachmitag bzw. abends kommt es vor, dass Fahrzeuge im Birkenweg zu nahe an der Einmündung zur Rehnaer Straße stehen. Dadurch kann es zu Sichtbehinderungen für aus dem Birkenweg ausfahrende Fahrzeuge kommen. Um das Risiko insbesondere für Radfahrer zu minimieren wäre hier ein „Ausixen“ an der Einmündung des Birkenweges in die Rehnaer Straße sinnvoll. Herr Randel sagte diesbezüglich zu, zeitnah mit dem Bauhof zu reden und um Realisierung zu bitten.
Durch diese Maßnahmen wird das Radfahren in der Rehnaer Straße bedeutend risikoärmer.
Jeder Antrag wird mit dem Punkt "Klimaauswirkung" versehen. Es ist also zu prüfen, ob eine Antrag oder Beschluss Klimaauswirkungen hat. Die Stdtvertreter können dann ggf. prüfen, ob Auflagen oder ähnliches notwendig sind.
Stand 02.12.2020: Die Stadtverretung hat dies am 02.12.2019 beschlossen.
Begründung:
Das Projekt läut vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020, also ein Jahr und der Aufwand beträgt 18 Mannmonate. Für die Erstellung eines Konzeptes ist dies eine sehr lange Zeit. Aus meiner Sicht gibt es 4 Arbeitsetappen / Teilziele. Für die Arbeitsetappe „Regionale Entwicklungsimpulse“ ist im Januar 2020 ein Workshop vorgesehen. Zwischenberichte o.ä. sind meines Wissens nicht vorgesehen, um den Projektfortschritt zu begutachten. Herr Christoph Struck als Projektkoordinator der Stadt Gadebusch begleitet das Projekt und steht in ständigen Kontakt mit der Kultursegel GmbH.
Aus meinen langjährigen Erfahrungen bei der Konzepterstellung wenn auch auf anderem Gebiet weiß ich, wie wichtig Zwischenberichte insbesondere bei einer so langen Projektlaufzeit für beide Vertragspartner sind. Und nach 6 Monaten Arbeit sollten schon erhebliche Ergebnisse vorliegen.
Angesichts der großen Rolle, die das Schloss und das Umfeld des Schlosses für Gadebusch spielen, sollten die Stadtvertreter die Möglichkeit haben, den Arbeitsfortschritt und die Richtung, in die das Konzept erstellt wird, detailliert begutachten zu können. Auch könnte man die beiden Projektmitarbeiter besser kennenlernen. Auch für die Mitglieder des Projektteams ist dies eine sehr gute Möglichkeit, zu überprüfen, inwieweit die Arbeiten den Interessen der Gadebuscher bzw. ihren Vertretern entsprechen.
Im Genehmigungsschreiben der Landrätin zum Haushaltsplan der Stadt Gadebusch steht im Absatz über das Investitionsvorhaben Umbau/Ausbau/Erneuerung Schloss Gadebusch u. a. der Satz: „Wie hoch die Folgekosten der laufenden Unterhaltung und Bewirtschaft sind, kann seriös ebendfalls nicht dargestellt werden.“. Diese Aussage war wahrscheinlich nicht relevant für die Gesamtaussage bzgl. der Mittel für das Schloss. Aber ab Juli 2020 sollte hier seriöses vorliegen und solche Sätze sollten der Vergangenheit angehören.
Stand 06.01.2020: Auf der Stadtvertretersitzung waren die Vertreter CDU-Fraktion der CDU (Frau Schafranski) und der ZFG-Fraktion (Herr Struck) sehr dagegen, wobei Herr Struck die Kosten für die Anreise von Mitarbeitern der Kultursegel GmbH als wesentlichen Grund angab. Er wusste als Projektkoordinator offenbar nicht, dass solchen Kosten nicht anfallen würden. Auf Grund dieses Gegenwehr wurde der Antrag von der GBG zurückgezogen.
Begründung:
Das Gebäude hinter der Museumsanlage wird aktuell meist als Museumsbaracke oder Nebengebäude der Museumsanlage bezeichnet. Dieser Name wird dem schön am Burgsee gelegenen Gebäude mit Terasse, Grillplatz und Steg nicht gerecht. Oft finden hier Sitzungen o. ä. statt, Gadebuscher mieten dieses Gebäude für Feiern und andere Zusammenkünfte und oft weilen Besucher hier. Und gerade bei solchen Anlässen passt der Name nicht, deklassiert dieses Gebäude.
Mögliche neue Namen wären:
Haus am Burgsee,
Burgseeterasse,
… .
Der Kulturausschuss sollte Namen vorschlagen.
Stand 06. Januar 2020: Anläßlich des Weihnachtmarktes stand in der Museumsanlage ein Briefkasten, in den die Gadebuscher Zettel mit Vorschlägen einwerfen konnten. Dies hatte der Kulturqausschuss so beschlossen. Die GBG wird nachfragen.
Jedes Jahr waren Bürger der Stadt auf dem Neujahrsempfang ausgezeichnet, die ehrenamtlich besondere Leistungen für die Stadt erbracht haben. Der Vorschlag für diese Auszeichnung kam vor einigen Jahren von der GBG. Für die Auszeichnung für das Jahr 2019, die beim Neujahrsempfang am 24.01.2020 in der Aula vorgenommen wird, hat die GBG vorgeschlagen:
1. Frau Doris Gallert
Begründung (verkürzt): Frau Gallert ist Gründungsmitglied des Elternverbands hörgeschädigter Kinder e. V. Mecklenburg-Vorpommern und ist bis heute dort Mitglied. 1992 war sie ein
Gründungsmitglied der Bürgergemeinschaft Gadebusch (jetzt GBG, Gadebuscher Bürgergemeinschaft). Seit etlichen Jahren ist sie dort im Vorstand aktiv, aktuell als Schriftführer.
Seit 2016 arbeitet sie aktiv im „Netzwerk“ mit. Hier ist sie sehr aktiv bei der Hilfe für syrische Flüchtlinge und bei der Unterstützung von syrischen Familien bei der Eingliederung in Gadebusch.
Sie unterstützte die Bildung einer Spiele- und Beschäftigungsgruppe deutscher Kinder u. Jugendlicher sowie syrischer Menschen in der Kirche.
Seit 2018 ist sie aktives Mitglied im Förderverein Renaissanceschloss und Museum Gadebusch e. V. und arbeitet in der Arbeitsgemeinschaft
Öffentlichsarbeit mit.
2019 wurde sie als berufene Bürgerin in den Ausschuss für Kultur und Soziales gewählt.
2. Herr Jörg Abraham
Begründung (verkürzt): Herr Abraham leitet seit ca. 20 Jahren den Simsonclub in Gadebusch. Zurzeit gehören dem Club ca. 10 bis 15 Mitglieder an. Sie beschäftigen sich mit ihrer Technik, die Simson-Mokicks. Nicht nur die Motoren werden gepflegt, repariert und getunt, sondern die kompletten Fahrzeuge. Regelmäßig nimmt der Club an Treffen mit Gleichgesinnten teil, z. B. im Harz oder Hamburg. Oft finden auch Wettkämpfe statt, an denen die Gadebuscher meist sehr erfolgreich teilnehmen.
Höhepunkt des Clubs und damit natürlich auch von Jörg Abraham ist das jährlich am letzen Maiwochenende stattfindenden Simsontreffen in Gadebusch. 2019 kamen ca. 600 Simson-Mopeds nach Gadebusch. Für die inzwischen fast 1000 Teilnehmer aus ganz Deutschland ist dieses Treffen ein absoluten Höhepunkt. Die sehr umfangreichen Vorbereitungen werden durch Jörg Abraham koordiniert. Selbst die Pokale werden selbst gefertigt.
Viele Jugendliche und inzwischen auch andere Interessierte verbringen hier viel Freizeit. Der Simsonclub und insbesondere das Simsontreffen machen unsere Stadt weit über die Grenzen unseres Landkreises, ja weit über die Grenzen Mecklenburg-Vorpommerns bekannt.
Der Kulturausschuss hat im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am November 2019 entschieden und am 24.01.2020 werden wir die Entscheidung kennen und berichten.
Auf der Stadtvertretersitzung am 26.08.2019 wurde das wohl letzte Kapitel zum Thema "Friedhofsgebühr" geschrieben. Durch die hinreichenden Informationen der GBG-Fraktion war allen Stadtvertretern klargemacht worden, worum es ging: Alle Bürger, die eine Vereinbarung für (mindestens) 30 Jahre für eine Grabstelle auf dem städtischen Friedhof nach den Regeln der Friedhofssatzung vom 17.06.1996 (galt bis Juni 2002) mit der Stadt abgeschlossen haben, haben für diese 30 Jahre eine einmalige Gebühr entrichtet, also die Grabstelle vollständig bezahlt. Für diese Vereinbarungen besteht also ein Bestandsschutz. Dieser wurde durch die Stadtvertreter am 26.08.2019 aufgehoben. Es gelten rückwirkend zum 01.01.2017 die Unterhaltungsgebühren der Friedhofsgebührensatzung vom Oktober 2016 abzüglich der 4,00 bis 8,00 DM, die vor 2002 für den Unterhalt angesetzt wurden.
Für den Bestandsschutz, also für die Rechte der Bürger stimmten die 3 GBG-Stadtvertreter und mit Mirko Parbs ein Mitglied der ZfG. Dagegen stimmten 4 Mitglieder der CDU und Heiko Lembck von der ZfG. Alle anderen Stadtvertreter enthielten sich der Stimme!
H.Meyer
Die neue Friedhofssatzung und Friedhofsgebührensatzung ist seit 2017 in Kraft. Unsere Amtsverwaltung hat auch Gebührenbescheide an die Bürger geschickt, die eine Grabnutzung für 25 Jahre in voraus bezahlt haben. Darüber haben betroffene Bürger Unverständnis geäußert.
Die Gadebuscher Bürgergemeinschaft führt deshalb zu dem genannten Problem eine Informationsveranstaltung durch. Lösungsvorschläge sollen diskutiert werden. Die Veranstaltung findet am 27.05.2019 Uhr im Rathaus statt. Beginn ist um 19:00 Uhr. Alle betroffenen und interessierten Bürger sind herzlich eingeladen.
Hartwig Meyer
Vorsitzender der Gadebuscher Bürgergemeinschaft
Im Januar 2019 passierte Folgendes: Eine ältere Frau fuhr mit dem Rad auf der Rehnaer Straße stadtauswärts auf der rechten Seite auf dem "Bürgersteig", denn laut Beschilderung darf dort kein Radfahrer fahren. Aus dem Wiesenweg kam ein Autofahrer und es kam zu einer Berührung. Glücklicherweise ist wenig passiert. Da das Radwegeschild dort fehlt (wie wir in unserem "Stadtrundgang" auch bemerkten!), war der Autofahrer vermutlich mindestens teilweise im Recht, Radfahrer müssen dort auf der Straße fahren!
H.Meyer
Damit unser Friedhof nicht aussieht wie auf dem Bild rechts, sind Gebühren notwendig. Und da Sach- und Lohnkosten regelmäßig steigen, ist auch eine Steigerung der Friedhofsgebühren notwendig. (*) Das ist allen klar. Aber nun wird schon sehr lange von den Friedhofsverwaltern wie der Stadt Gadebusch (oder der Kirche Gadebusch) angeboten, Gebühren für 25 Jahre im voraus zu zahlen. Dies wird von vielen Angehörigen/Hinterbliebenen genutzt. Diese "Verträge" sehen in Gadebusch sehr verschieden aus, je nachdem, wann sie abgeschlossen wurden und mit welcher Person bei der Stadt. In einigen Dokumenten sind einzelne Kosten detailliert aufgeführt, in anderen nicht. Nicht immer ist für den Bürger erkennbar, was z.B. Unterhaltungskosten sind, die sich ja trotz fehlenden Hinweises darauf erhöhen können.
Nun beschlossen die Stadtvertreter zum 01.01.2017 eine neue Friedhofssatzung mit erhöhten Gebühren. Die Friedhofsunterhaltungsgebühr stieg von 43 €/Jahr (seit 2003) auf 55 € / Jahr und Grab. Und wie verfuhr unsere Amtsverwaltung damit? Zu erwarten wäre, dass sich bei den 25-Jahre-Zahlungen sich jeder Fall angeschaut wird, um die Differenz zwischen alter, bereits bezahlter und neuer Unterhaltungsgebühr zu ermitteln und dann die Bürger über den Sachstand zu informieren. Das ist sehr viel Arbeit. Uns sind jetzt mehrere (!) Fälle bekannt, in denen betroffenen Bürgern ein kommentarloser Gebührenbescheid in Höhe von 55 € geschickt wurde, ohne Berücksichtigung der bereits bezahlten Beiträge. Diesbezügliche Fragen von mehreren (!) Bürgern wurden sehr unsachlich, teilweise sogar drohend und in jedem Falle abweisend beantwortet.
Das gefiel uns nicht. In gr0ßer Runde mit Bürgermeister und Leitendem Verwaltungsbeamten wurde im Dezember 2018 sehr lange diskutiert. Im Ergebnis wird die Stadt jetzt bis Ende März 2019 betroffenen Bürgern neue, korrigierte Bescheide schicken. Wir sind gespannt!
Ergebnis (Stand 11.03.2019): Unbeeindruckt verschickt die Verwaltung Schreiben mit der Aufforderung zur Zahlung der gesamten Summe zuzüglih Mahngebühren an die betroffenen BürgerInnen. In der Stadtvertretersitzung am 11.03.2019 wird entgegen unserer Absprache berichtet, die Verwaltung (Herr Jankowski) brauche noch eine Satzungsänderung. Die GBG bleibt dran.
(*): Es spielt nicht nur in Gadebusch eine Rolle, dass eine steigende Anzahl von Bürgern andere Arten der Bestattung wählen als die in einem Grab mit Sarg. Dies führt zu Problemen, die inzwischen auch das Land MV in einer Arbeitsgruppe bearbeitet.
Wir erhielten die Antwort (siehe unten) und waren im Wesentlichen zufrieden. Jetzt war e natürlich spannend, wann entsprechende Aktivitäten seitens der Stadt passierten.
H.Meyer
Zweimal machte 2 Mitgleder der GBG eine Ortsbegehung in Gadebusch. Ziel war es, Stellen zu finden, an denen es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Und da fanden wir einiges. Es ging um die wichtigen Kleinigkeiten. Größere Sachen werden in Tops und Flops gezeigt. Und wir wurden fündig. Das Dokument unten zeigt, was wir fanden. Wir übergaben es an den Bürgermeister Herrn Howest und warteten dann auf Antwort.
H.Meyer
Das Aussehen von Straßen und Fußsteigen in einer Stadt sagt viel über die Wirksamkeit der Verwaltung und auch über das Engagement der Bürger.
Die Stadtvertreter der Gadebuscher Bürgergemeinschaft (GBG) weisen seit längerer Zeit (Seit Anfang 2017) darauf hin, dass einige Grundstückseigner in Gadebusch ihrer Pflicht zur Reinigung des Bürgersteiges vor ihrem Grundstück nicht oder nur unzureichend nachkommen.
Die Straßenreinigungssatzung unserer Stadt gibt eindeutig Auskunft über Umfang und Zeitpunkt der Reinigungsarbeiten. Dies sowohl im Sommer als auch im Winter.
Die große Mehrheit der Grundstückseigner kommen ihrer Reinigungspflicht nach. Für diese ist deren Nichtbeachtung, nicht zuletzt wegen des schlechten Beispiels, ein Ärgernis und generell ein Verstoß gegen die gültige Satzung.
Die Stadtvertreter Der BGB forderten mehrfach die Amtsverwaltung auf, diesen Zustand nicht mehr zu dulden und die säumigen Grundstückseigner schriftlich zu mahnen, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, dabei auch auf die Möglichkeit von Sanktionen hinzuweisen.
Mehrfache Nachfragen der Stadtvertreter der GBG über den Gadebuscher Bürgermeister bei der Amtsverwaltung von Juli bis November 2017, führten Mitte November zu der Auskunft, dass die betreffenden Grundstückseigner schriftlich gemahnt worden sind.
In Wirklichkeit sind aber durch die Amtsverwaltung keine Mahnschreiben ergangen. Dies ist das Ergebnis einer Akteneinsicht bei der Amtsverwaltung , die die Stadtvertreter der GBG in dieser Sache beantragt hatten. Als Grund für diese Situation gab der Leitende Verwaltungsbeamte die längere Krankheit eines Mitarbeiters in der Amtsverwaltung an.
Diese Argumentation konnten die Vertreter der GBG nicht akzeptieren und sahen sich getäuscht. Es entstand der Eindruck als wolle man bei der Amtsverwaltung die Sache aussitzen. Das allerdings wäre keine Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
In diesem Falle kann es doch nicht angehen, dass die Stadtvertretung eine Satzung beschließt und die Amtsverwaltung sie nicht durchsetzt. Geht es doch um Aussehen und Ansehen unserer Stadt.
W.Joop
Die GBG organisierte zusammen mit der Gemeinde Holdorf (P. Präger, E. Rathsack) und dem Klosterverein Rehna (R. Schlatow) eine Radtour von Gadebusch nach Rehna. Genauere Infos finden sie hier. Die Tour war ein voller Erfolg. Ca. 70 Leute nahmen daran teil. Die SVZ berichtete ausführlich.
Im Juli und August machten Mitglieder unserer Bürgergemeinschaft Rundgänge durch unsere Stadt und fanden dabei einiges, das es zu verbessern gilt. Im folgenden Dokument finden sie eine Zusammenfassung. Diese Dokument wurde am 26.09.2017 dem Bürgermeister zur Weiterleitung und Realisierung übergeben. Wie bleiben dran! Wer selber etwas findet, was s zu verbessern gilt, melde sich bitte hier.
Leider war das übergebene Dokument bei Nachfrage im November 2017 nicht mehr auffindbar. Wir bleiben dran!
H.Meyer