Windkraft um Gadebusch - Was passiert da?

Hier berichten wir über Ereignisse, die bei uns in und um Gadebusch passieren und in irgendeiner Form die Windpark um Gadebusch betreffen. Wer sich intensiver mit den gesetzlichen, historischen, technichen und organisatorischen Hintergründen beschäftigen möchte, schaue bitte auf unsere Seiten Kampf gegen WIndmühlen?.

Der Standpunkt der GBG ist klar: Entscheidungen sollen dort getroffen werden, wo sie hingehören, also möglichst weit unten, also in unserem Stadtparlament.

Und die Stadtvertreter haben am 08.12.2014 mit großer Mehrheit entschieden:

 

Keine Windmühlen in und direkt um Gadebusch.

August 2023 - Bauanträge für den Bau von 12 Windkraftanträgen

WIndkraftanlagen (WKA) bei Passow von Süden aus gesehen.
WIndkraftanlagen (WKA) bei Passow von Süden aus gesehen.

Es wird ernst. Es liegen Anträge für 6 Windkraftanlagen bei Wakenstädt (Gadebusch Süd) und für 6 Windkraftanlagen bei Buchholz (Gadebusch Nord)  vor. Die Anlagen sind jeweils ca. 250 m hoch. Die auf dem Bild rechts stehenden Anlagen bei Passow sind ungefähr halb so hoch.

Antragsunterlagen können aus dem Internet HIER heruntergeladen werden. Die Zip-Datei wird in den Download-Order geladen und kann hier entpackt werden.

Die Energiepark Gadebusch GmbH & Co. KG (Obotritenring 40, 19053 Schwerin) plant die Errichtung und den Betrieb von 2-mal sechs Windkraftanlagen (WKA) am Standort 19205 Gadebusch.

Die Anlagen soll voraussichtlich im 4. Quartal 2024 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt. Die Durchführung des Genehmigungsverfahrens erfolgt gem. § 10 BImSchG sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV). Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Die entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, sind Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbulenz, Natur- und Artenschutz, Risikogutachten zu Eiswurf-/fall und Bauteilversagen).

 

1. Die Auslegung des Antrages, beigefügter Unterlagen erfolgt vom 25. Juli 2023 bis einschließlich 24. August 2023 zu den angegebenen Zeiten im staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Bleicherufer 13, 19053 Schwerin), 1. Obergeschoss - Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- und Kreislaufwirtschaft
Montag bis Donnerstag:           7:30 - 15:30 Uhr
Freitag:                                          7:30 - 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 0385 – 588 66512) die Einsichtnahme möglich.

 

2. Amt Gadebusch (Am Markt 1, 19205 Gadebusch), Abteilung Bauamt
Dienstag:                                  9:00 – 12:30 Uhr, 13:30 – 18:30 Uhr
Donnerstag:                            9:00 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:30 Uhr
Freitag:                                     9:00 – 12:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 03886 2121-22) die Einsichtnahme möglich.

 

3. Amt Lützow-Lübstorf (Dorfmitte 24, 19209 Lützow), Fachdienst III – Bau, Zimmer 17
Dienstag:                                  9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag:                              9:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Auch darüber hinaus ist nach individueller vorheriger telefonischer Absprache (unter Tel. 038874 302-52 oder 038874 302-58) die Einsichtnahme möglich.
Darüber hinaus erfolgt die Auslegung online auf der Homepage des StALU WM.

 

Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 25. Juli 2023 bis einschließlich 7. September 2023 schriftlich bei den o. g. Behörden oder per E-Mail an: StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de unter dem Betreff: „Einwendung WKA Gadebusch III“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) erhoben werden. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.
Die Anschrift der Einwender ist vollständig und deutlich lesbar anzugeben, ferner sind Einwendungen zu unterschreiben, ansonsten ist die Einwendung ungültig. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den am Verfahren beteiligten Behörden, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt wird, bekannt gegeben. Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor dieser Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben, am 12. Dezember 2023 ab 8:30 Uhr im Rauchhaus Möllin, Möllin 12-14, 19205 Gadebusch und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Sofern Änderungen hinsichtlich der Durchführung, des Termins oder des Ortes erfolgen, werden diese im Amtlichen Anzeiger M-V, sowie auf der Internetseite des StALU WM bekannt gemacht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

September 2021 - aktueller Stand

Das regionale Raumentwicklungsprogramm für Westmecklenburg, Kapitel 6.5 Energie liegt zum 3. Beteiligungsverfahren aus. Hier können Sie sich das Dokument ansehen:

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Regionales Raumentwicklungsprogramm, Kapitel 6.5 Energei, Stand Mai 2021
202105_Textdokument_Kap._6.5_Energie_3._
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 In diesem Zusammenhang wurden auch die Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung für ein Beteiligungsverfahren freigegeben. Schauen Sie bitte rein, es lohnt sich:

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Regionales Raumentwicklungsprogramm, Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und Kapitel 4.2 Stadt- und Dorfentwicklung, Stand Mai 2021
202105_Entwurf_Grobkonzept_-_Stand_Mai_2
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Demnächst folgen an dieser Stelle weitere Informationen.

Januar 2021 - aktueller Stand

Seit einigen Monaten liegt ein Antrag zum Bau von Windkraftwerken im Gebiert Gadebusch / Wakenstädt beim StALU (Amt für Landwirtschaft und Umwelt) Westmecklenburg und wird dort bearbeitet. Es liegt bisher noch kein Ergebnis vor.

November 2018 - aktueller Stand

Es geht weiter. Unten sehen sie die Karte (vom "Freien Horizont"), wie das Windeignungsgebiet Gadebusch aktuell aussieht. Im nächsten Jahr geht es in die 2. Runde des Beteiligungsverfahrens. Was kann dagegen getan werden?

  • Es gibt im Bereich des möglichen WIndeignungsgebietes Vögel, deren Anwesenheit zur Verhinderung fürhen können: Seeadler, Rotmilan, Rohrweihe, Weißstorch, Schwarzstorch und Kranich als Brut- oder Rastvogel. Die Sichtung dieser Vögel muss dokumentiert und am besten fotografiert werden. Wer da etwas hat, melde sich bitte bei S. Hansen, Wakenstädter Siedlung 9, 19205 Gadebusch (E-Mail: ggdw@web.de)
  • Es ist sehr stark zu vermuten, dass auf dem Gebiet Stücke liegen, die an die Schlacht 1712 erinnern. Wer etwas findet, melde es an die gleiche Stelle.
  • Nehmen sie am 2. Beteiligungsverfahren teil, hinweise folgen demnächst.

Meine Meinung: WIndenergie ist notwendig, um die Energie aus fossilen Energieträgern abzulösen. Aber es muss vernünftig gemacht werden im Interesse der Sache und nicht der WIndlobby.

H. Meyer

 

16.10.2018: SVZ titelt: Immer mehr Ökostrom produziert

Im Artikel wurde folgendes festgestellt: 2017 wurde bei steigender Windmühlenanzahl (+60) 26,8% mehr Strom von Windkraftwerken erzeugt als 2016. 2018 wird die Steigerung wahrscheinlich nicht so hoch sein, aber eine Steigerung wird es geben. Es wurden in MV 2017 15,8 Terrawattstunden Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt (größtenteils aus WIndenergie), verbraucht wurden 6,7 Terrawattstunde, also weniger als die Hälfte.

Mein Kommentar dann: Da WInd- und Solarenergie nicht dauerhauft erzeugt werden kann wegen möglicher Flauten bzw. fehlenden nächtlichen Lichts, kann kein Kohlekraftwerk abgeschaltet werden. Der überflüssige Strom wird den WIndmüllern trotzdem bezahlt mit den Geldern der Steuer- und Stromgeldzahler, also mit unserem Geld. Und diese Windmüller wollen natürlich noch mehr Mühlen bauen und nicht benötigten Strom produzieren und bezahlt bekommen. Und die von uns gewählten Politiker machen da mit. Die notwendigen Stromspeicher und die notwendigen Verbundleitungen gibt es nicht.

H. Meyer

 

22.08.2018: Verbandsversammlung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Wismar

Windmühlen in Paetrow / Passow bei Gadebusch
Windmühlen in Paetrow / Passow bei Gadebusch

Bericht:

Zur Auswertung möchte ich das Aktionsbündnis "Freier Horizont" zitieren:

"Die unübersehbare Anwesenheit vieler windkraftkritischer Demonstranten und Beobachter gehört mittlerweile ja schon zum gewohnten Bild bei Verbandsversammlungen in Westmecklenburg. Es wurde deutlich gemacht, dass man nicht länger gewillt ist, hinzunehmen, dass über die Köpfe der Bürger hinweg über Gedeih und Verderb ihrer Heimat entschieden wird. Offenbar entfaltet das allmählich Wirkung. Dem scheidenden

Landrat Christiansen wäre sicher ein würdevollerer Abschluss seiner Funktion als Verbandsvorsitzender zu wünschen gewesen. Doch er hatte es selbst in der Hand gehabt, die Sitzung souverän zu führen, was ihm jedoch nur ansatzweise gelang.  Schon die Bürgerfragestunde mutierte zeitweilig zur Groteske. Wenn man schon den Bürgern Gelegenheit bieten will, sich zu äußern, dann muss man das auch tun und kann ihnen nicht harsch das Wort abschneiden bzw. gleich ganz verwehren. Als es dann um die Sache selbst, die Gebietskulisse ging, wurde es befremdlich und zeitweilig turbulent. Wie kann es sein, dass Planungsverbandsmitglieder erst faktisch in letzter Minute eklatante handwerkliche Planungsfehler aufzeigen und Vorstand und Geschäftsführung nach jahrelanger Planung einräumen müssen, etwas „nicht bedacht“ oder „davon nichts gewusst“ zu haben. Die besagten Gebiete dann eben mal per Beschluss aus dem Entwurf zu kicken, kann man als logische Konsequenz betrachten.  Es wirft aber sofort die Frage auf: Wie viele Fehler stecken noch in diesem angeblich „Schlüssigen Gesamtkonzept?“. Bei solch einer an den Tag gelegten Inkompetenz wird dem konsternierten Zuschauer klar, warum Westmecklenburg derzeit ohne gültige Raumordnung dasteht. "

Ergänzung: Dier Vorstand wird wegen des per Beschlusses ausgeschlossenen Gebietes "Ludwigslust Ost" die Sitzung bzw die diesbezüglichen Abstimmung und Beschluss wiederholen ... . IRRE!

 

 

Die 58. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg findet am Mittwoch, den 22. August 2018 um 17:00 Uhr im Bürgerschaftssaal in Wismar (Am Markt 1, 23966 Wismar) statt. Worum geht es dort?

Das 1. Bürgerbeteiligungverfahren ist durch. Es gibt ein Dokument mit ca. 4500 Seiten (!), in dem beschrieben ist, warum die Bürger nicht gehört werden können, die mit der Planung so nicht einverstanden sind. Und der Grund ist einfach: Die von uns gewählten Regierungen in Bund und Land wollen es nicht! Auf dieser Versammlung soll jetzt die erste Runde der Bürgerbeteiligung abgeschlossen werden und zur zweiten Runde übergegangen werden. Da jetzt die Windmühlen noch dichter an unsere Wohnhäuser gebaut werden dürfen (kein 7H mehr, 800 statt 1000 m Abstand zu einzeln stehende Häuser), wird es für Betroffene noch schlechter. Aber die große Anzahl der Bürger, die sich am Verfahren beteiligt hat, hatte einen Vorteil: Der Prozess wurde verzögert! Allein das motiviert zum Weitermchen!

Und es gibt noch einen Interesanten Ansatz: Es soll eine Untersuchung beaufragt werden, ob es nicht sinnvoller ist, ein einziges, riesiges Windeignungsgebiet, einen sogenannten WIndcluster einzurchten. Die Begründung finde ich intersessant:

"Die bisherigen Bemühungen zur Teilfortschreibung des Kapitel 6.5 vom Regionalen Raumentwicklungsprogramm Wetmecklenburg haben gezeigt, das die aktuell praktizierte Konzentrationsflächenplanung an ihre Grenzen stößt. Es ist nur unter großem Aufwand und mit umfangreichen Abwägungen möglich, neue Flächen für Windenergieanlagen zu schaffen. Es ist auch nict abzuschtzen, dass die von der Landespolitik vorgegebenen Ziele zur Ausweisung von Eignungsflächen für WIndkraftanlagen erreicht werden. Es ist deshalb an der Zeit, den bisher eingeschlagenen Weg zu hinterfragen und nach neuen Möglichkeitne zur Erreichung der Ziele zu suchen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Umschwenken auf die Clusterlösungökologische und ökonowiche Vorteile entstehen. Weiterhin dürfte eine solche Lösung sich positiv auf das Landschaftsbild und somit die Wertigkeit der Planungsregion auswirken, welche für die Entwiclung der Region auch in anderer Hinsicht von herausragender Bedeutng ist. Dazu gehören z.B. die durch den Ausbau der digitalen Infrastruktur getragene Entwicklung der Planungsregion, als idealer Standort für Wohnen und Arbeiten in grüner Umgebung mit intakten Sozialstrukturen und einer guten Anbindung an die Metropolen. Dieses begünstigt wiederum den Zuzug von jungen, im Erwerbsleben stehenden Menschen und ist damit ein gutes Mittel gegen den demografischen Wandel." (Heiko Böhringer, Vertreter in der Verbandsversammlung des Planungsverbanddes Westmeckleburg in Anlage 20 zur Verbandversammlung am 22.08.2018, siehe obige Karte)

 

 

24.01.2018: Thema Windeignungsgebiete auf der 31. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus des Kreises

Zusammen mit Mitgliedern des Interessenverbandes "Gegen den WInd" aus Wakenstädt war ich in Grevesmühlen bei einer Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus des Kreistages. Ein Thema war "Windeignungsgebiete im REP", das für uns wichtige Thema. Es war Herr Schmude als Geschäftsführer des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburgs eingeladen, der einen sehr kompakten Vortrag zu dem aktuellen Stand der Diskussion und Entscheidungsfindung hielt. Folgendes hielt ich für wichitg:

  • Windmühlen sind speziell zu fördernde Bauten im Außenbereich der Gemeinden, deren Genehmigung ausschließlich entsprechend Baugesetz geregelt ist.
  • Nur wenn ein Flächennutzungsplan sehr gut und unanfechtbar ist, gilt dieser und WIndmühlen sind außen vor. (Was heißt unanfechtbar?)
  • Es gelten ausschließlich die ca. 30 Kriterien, die der Regionale Planungsverband aufgestellt hat.
  • Denkmäler (z.B. Schloß Bothmer oder Schwerin) können einschränkend wirken. Das entscheidet der Landesdenkmalschutz! Trifft dies auch auf das Schloß Gadebusch zu? Inwieweit betrifft dies das Schlachtfeld von 1712?
  • Die "Rotmilanaufenthaltswahrscheinlichkeit" kann einschränkend wirken. Das entscheidet der Landesnaturschutz!
  • Die Gleichsetzung von Ortschaften und Einzelhäusern ist nicht durchsetzbar. (Der Abstand beträgt demzufolge 1000 bzw. 800m)
  • 7H ist in MV nicht durchsetzbar. In Bayern hat die Landesregierung ein entsprechendes Gesetz für 10H beschlossen. Dies ist in MV offensichtlich nicht gewollt.
  • Obwohl in der Presse anders angekündigt, wurde nur eine Frage von Gästen zugelassen!

FAZIT:

  • Wozu der Ausschuss dieses Thema auf die Agenda gesetzt hat, blieb unklar. Im "Gemurmel" während der Sitzung und in Gesprächen danach wurde klar, dass viele Abgeordnete keine "WIndkraft um jeden Preis" wolle. Dies ist nicht förderlich für den Tourismus.
  • In MV ist Windkraft um jeden Preis gewollt! Gegen alle Widerstände.

15.11.2017: Es wird noch schlimmer als befürchtet

Auf seiner Sitzung am 15.11.2017 in Schwerin hatte der Planungsverband ca. 70 Gegner des unkontrollierten Ausbaus der Windenergie vor der Tür als Demonstranten zu Besuch. Der Vorsitzende Herr Christiansen kam sogar nach draußen aber interessierte ich nicht wirklich für das, was die Demonstranten wollten. Im Saal wurde zwar heftig diskutiert und die meisten Entscheidungen waren knapp, aber alle Entscheidungen fielen zugunsten der Windenergielobby. Der Abstand zu Wohnhäusern im AUßenbereich brauch nur noch 800 m betragen, ansonsten 1000 m. Die Formel "7H" gibt es nicht mehr. In Bayern werden "10H" als verfassungsmäßig anerkannt, in Mecklenburg-Vorpommern sind "7H" nicht rechtssicher und damit ungültig. Weiterhin gilt jetzt: Falls der Abstand zweitér Windeignungsgebiete weniger als 2,5 km beträgt und dies das einzige Verhinderungskriterieum für einen neuen WIndpark ist, muss dieses Kriterium nicht mehr beachtet werden. Aber die Sonderrechte für Testanlagen wurden beschnitten!

Es wurden uralte Gutachten als Begründung aufgeführt, die auch schon beim Beschluß von "7H" vorlagen.

Für mich ist das Ganze inzwischen eine Farce. Wozu brauchen wir den Planungsverband? Er begründet und setzt durch, was die Landesregierung (SPD?) beschließt. Der demokratische Anstrich ist schon lange abgeblättert! Das Schlimme dabei ist, dass der Großteil der Bevölkerung dies nicht mitbekommt bzw. sich nicht dafür interessiert.

Es gab einige kritische Artikel in der SVZ, die von Systemfehlern u.ä. sprachen. Ich habe sie im nachhinein nicht mehr gefunden.

Selbst 7H und 1000 m Abstand sind zu viel

08.11.2017: Wie die SVZ am 08.11.2017 berichtet (siehe hier), sind neue Richtlinien im Gespräch, offensichtlich wird versucht, die Kriterien so zu ändern, dass die WIndeignungsgebiete noch größer und zahlreicher werden. Es bestätigt sich das, was der Vorsitzende des Planungsverbandes für Wetmecklenburg am 10.05.2017 inhaltlich gesagt hat:  Wenn die Energie, die die Windkraftanlagen liefern können, nicht reicht, werden die Kriterien so lange geändert, bis sie reicht.

Bodendenkmal spielt keine Rolle

Dem Landkreis hat der Regionale Planungsverband geschrieben, dass nur dass zählt, was der Verband selbst als Kriterium betimmt hat. Mehr gilt nicht. Hier der entsprechende Artikel vom 09.07.2017 in der SVZ. Und spätestens seit meiner Teilnahme an einer Sitzung des Regionalen Planungsverbandes weiß ich, wenn die Kriterien nicht genügend WIndmühlen zulassen, werden die Kriterien geändert. Und was genügend ist, bestimmt offenbar die Lobby der WIndmüller!

Sitzung der Regionalen Planungsverbandes in Grevesmühlen am 10.05.2017

Ja, ich war dabei zusammen mit ca. 20 weiteren Gadebuschern, vielen weiteren Gästen aus Westmecklenburg und den Mitgliedern des regionalen Planungsverbandes Westmekcenburgs. Die Sitzung fand statt, obwohl das Beteiligungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Grund war ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes MV in Greifswald vom November 2016 (Begründung Januar 2017). Damit wurde der Abschnitt 6.5 des regionalen Raumentwicklungsprogrammes für Westmecklenburg aufgehoben. Damit gelten Bundesgesetzte, d.h. lt. Erneugarem-Energie-Gesetz (EEG) darf jeder Windmüller im Abstand von 400 bis 600 m Windmühlen auf seinem oder auf Pachtland vorrangig bauen. Das will das Land MV insofern verhindern, dass dem ein landesgesetzlicher Rahmen gegeben werden soll in Form eines vorläufigen und teilweisen Raumplanung. Und das passierte letztlich auch. Es wurden zwar 8 WIndeignunggebiete gestrichen, aber Gadebusch ist damit weiterhin dabei. Mein Eindruck:

Die Landesregierung unter Führung der SPD hat nichtöffentlich beschlossen, wieviel Strom durch Windenergie in MV zu produzieren ist. Die Möglichkeiten der Stromspeicherung, das Vorhandensein von notwendigen Stromleitungen, Entscheidungen der Kommunalverwaltungen und der Wille der betroffenen Bürger bzw. deren Argumente werden definitiv nicht berücksichtigt, spielen überhaupt keine Rolle. Um diesem Willen der Landesregierung einen Anschein von Demokratie gegeben, wurden die regionalen Planungsverbände in MV gebildet. Sie wurden nicht demokratisch gewählt. Sicherheitshalber sind die Städte überdimensional vertreten. Die Planungsverbände sind dazu da, den WIllen der Landesregierung durchzusetzen, sind ausschließlich Erfüllungsgehilfen der Landesregierung. Laut dem Vorsitzenden des Verbandes für Westmecklenburg, Herrn Christiansen, wird solange an der Planung gearbeitet, werden solange die Kritrien angepasst, bis die Ziele erreicht werden. Es werden nur geeignete Gutachter gewählt, nur geeignete Gutachten herangezogen. Also wieder: Demokratie? - Aber nicht hier!

Der Energieminister kam am 23.02.2017 nach Gadebusch

Bericht vom Windkraftforum:

                                          Demokratie? - Aber nicht  hier!

Der Saal in der Feuerwehr war mit ca. 300 Leuten übervoll, viele kamen nicht mehr rein!

Frau Tegtmeyer als SPD-Landtagsabgeordnete moderierte. Ihr Konzept, schriftlich eingereichte Fragen beantworten zu lassen, funktionierte teilweise. Aber zuerst sprachen einige Leute, die im Päsidium saßen. Frau Tegtmeyer macht einige Aussagen. U.a. sagte sie, dass es im Abstimmungsprozess es ca. 3000 Eingaben gab. Die Auwertung dauert an, evtl. bis zum Herbst. Mit der Problematik sonst hatte sie sich offensichtlich nicht sehr stark beschäftigt.

Herr Minister Pegel kann sehr gut reden, offensichtlich ein Profi! Er fand alles richtig, was bisher geschah und was derzeit passiert, das muss er auch als amtierender Energieminister. Für ihn gibt es nur die Möglichkeit, so viele Windräder wie möglich zu genehmigen und dann zu bauen, ansonsten wollte er von den Anwesenden eigene Alternativen hören. Hierauf zog er im Laufe des Abends immer wieder zurück. Einige Fragen beantwortete er oberflächig, die meisten nicht. Bzgl. 10H sagte er, dass muss sein, sonst hätten wir nicht genug Windräder. Dass in Bayern 10 H gilt, interessierte ihn nicht. Das die Kommunen nicht beteiligt werden dürfen (!), hängt mit einem Beschluß eines Bundesverwaltungsgerichtes(!) in Lüneburg zusammen (Da stimmt doch was nicht!). Wie gesagt, er konnte gut reden, auch geschickt Themen und Fragen überspringen und Äpfel mit Birnen vergleichen. Unser Bürgermeister bekam auch keine Antworten. Herr Pegel  sagte auch, dass die Mitglieder des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburges alle frei in ihren Entscheidungen wären. Dazu sagte später Herr Christiansen (Landrat in LuP), der Verband müsse den politischen WIllen durchsetzen. Wenn so viele Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes dort drin sind, ist das auch nicht anders möglich! Auf mich machte Herr Christiansen den Eindruck eines höheren Verwaltungsangestellten, der ausschließlich dafür da ist, Beschlüsse durchzusetzen. Bürger mit anderen, eigenen Meinungen stören da nur. Er steht eh über den Dingen und kann da nur müde lächeln! Das tat er auch. Herr Diederich, (1. Stellvertreter der Landrates von NWM) war aus meiner Sicht total daneben. Er unterstellte u.a. unserem Bürgermeister Wahlkampfgebaren. Der Stadt Gadebusch wurden an anderer Stelle sogar Verhinderungsbauvorhaben unterstellt. Herr de Cunha, ein junger SPD-Landtagsabgeordneter und auch Mitglied in Energieausschuss des Landtages zeigte, das er keine Kompetenz besitzt. Aber offensichtlich reicht das, um mit zu bestimmen.

Unsere Silke Hansen musste sich regelrecht das Rederecht erkämpfen. Sie hielt einen sehr emotionalen Vortrag gegen ein Windeignungsgebiet bei Gadebusch. Sie und viele weitere Redner später brachten viele Argumente und Fragen, auf die oberflächig oder meist gar nicht eingegangen wurde. Den Höhepunkt bildete aus meiner Sicht der vom Präsidium auch unbeachtete Vortrag von Herrn  Wallner aus Renzow / Schildetal. Er brachte nach dem Bericht über die Vorgehensweise des Planungsverbandes bzgl. WIndkraft im Schildetal auf den Punkt, was alle aus diesem Wind-Forum der SPD mitnahmen:

Es gibt für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die die Kommunen keine Mitbestimmung. Die vielen ehrenamtlichen Stadt- und Gemeindevertreter werden vom Planungsverband und von unseren Landtags- und Kreistagsabgeordneten nicht nur nicht beachtet, sondern sogar noch düpiert.

Und das ist der Boden, auf dem Politikverdrossenheit und der Wille zur Protestwahl gedeihen!

(siehe hier auch die SVZ vom 24.02.2017 dazu).

H.Meyer

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung lud am 23.02.2017 um 18:00 Uhr in den Saal der Feuerwehr zu einem Energieforum ein. Gäste warenu.a. Energieminister Herr Pegel, Frau Landrätin Weiß (Landkreis NWM),  Herr Landrat Christiensen (Kreis LUP). Moderatorin ist die SPD-Landtagsabgeordnete Frau Tegtmeier. Ich bin unheimlich gespannt, wie offen, ehrlich und informativ die Veranstaltung wird. Und ich wünsche mir, dass ganz viele Einwohner von Gadebusch und Umgebung dort sind!

Und hier noch ein Artikel aus der SVZ vom 21.02.2017.

H.Meyer

Ankündigung einer Informationsveranstaltung im November 2016

Artikel aus der Schweriner Volkszeitung vom 15./16.10.2017, Regionalteil der Gadebusch-Rehnaer Zeitung

Unser Bürgermeister zieht Konsequenzen

In einem Interview erklärt unser Bürgermeister Herr Howest, dass er nach vielen Jahren der Zugehörigkeit zur SPD jetzt austritt. Grund für seinen Austritt ist die fehlende Nähe der Landes-SPD zum Bürger, insbesondere auch bzgl. der Energiepolitik. Das vollständige Interview finden sie hier.

Stellungnahme der Interessengemeinschaft an den Regionalen Planungsverband

Bis zum 30.05.2016 hat die Interessengemeinschaft an vielen Informationsständen in Gadebusch und im Büro die Menschen unserer Region angesprochen, sich mit Sachargumenten an den Regionalen Planungsverband zu richten. Ein eigene Stellungnahme wurde natürlich auch verfasst, die hier nachzulesen ist.

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Stellungnahme geplantes WEG 07-16 bei Ga
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Stellungnahme geplantes WEG bei Ganzow-R
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Anlage 4-7.pdf
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Demokratie ist nicht erwünscht?

Das Stadtparlament in Gadebusch hat auf seiner Sitzung am 07.März 2016 beschlossen, gleichzeitig zur Landtagswahl im 4. September 2016 einen Bürgerentscheid über WIndkraftanlagen um Gadebusch durchzuführen. Wie die SVZ hier berichtet, hat der Landkreis nun entschieden, dass dies nicht sein darf, da hierüber nur das Land entscheiden darf. Ob diese Entscheidung nun der Kreis getroffen hat, oder ob der erst beim Land nachgefragt hat, ist unerheblich.

Bei der Stadtvertretersitzung am 07.März 2016 war ich als interessierter Bürger dabei. Den Stadtvertretern war damals schon klar, dass nur das Land und nicht die Stadt diese Entscheidung treffen darf. Ziel war es möglicherweise, mit einem möglichem Votum gegen WIndmühlen Druck auf die Landesregierung aufzubauen. Und so etwas möchte diese halt nicht. Ist das demokratisch?

 

Ich hoffe, dass sich noch rechtzeitig vor entsprechendne Entscheidungen ein oder mehrere verantwortliche Politiker aus Schwerin bereitfinden, den enttäuschten und wohl inzwischen auch wütenden Gadebuschern öffentlich Antworten zu geben.

 

Bis dahin sollten möglichst viele Gadebuscher und auch Bewohner der Umgebung dem Regionalen Planungsverband Westmecklenburgs ihre Meinung zu WIndparks mitteilen wie im folgenden Abschnitt beschrieben.

H.Meyer

Die Interessengemeinschaft "Gemeinsam gegen den Wind"

Die Interessengemeinschaft Gegen den Wind eröffnet in Gadebusch ein Büro. Das war heute in der SVZ zu lesen. Es ist einfach toll, dass es hier Leute gibt, die nicht aufgeben trotz wortbrüchiger Politiker, die immer wieder neue Ideen haben und diese auch realisieren und die sich für unsere Stadt und deren Umfeld engagieren. Meines Erachtens kommt es darauf an, dass möglichst viele Gadebuscher hier mittun, ihrem Protest gegen Windparks vor der Stadt durch entsprechende Schreiben Ausdruck verleihen. Ich werde es tun.

H.Meyer

Informationen zum Beteiligungsverfahren - Ende des Verfahren ist am 30.05.2016

Welche Perspektive hätte unser Gadebusch, wenn sich künftige Mieter für andere Städte interessierten? Wie bekommen wir dann Leben in die Stadt? Können dann Gewerbetreibende bleiben? Finden sie genug Auszubildende? Sind alle gesundheitlichen Risiken für Menschen und Tiere in der Nähe von Windkrafträdern erforscht?

Tragen Sie bitte Argumente zusammen und schreiben Sie an den Regionalen Planungsverband. Wir haben nur noch bis zum 30.05.2016 Zeit.

Download
Beteiligungsverfahren
20160320 Information zum Beteiligungsver
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Interessengemeinschaft "Gemeinsam gegen den Wind"

An dieser Stelle möchten wir der Interessengemeinschaft "Gemeinsam gegen den Wind" die Möglichkeit bieten, ihr und unser Anliegen vorzubringen und über den Stand zu informieren:

Es ist soweit: Der Planungsverband Westmecklenburg hat die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Windeignungsgebieten bei Gadebusch (153 ha links und rechts der B104 in Richtung Schwerin) und an der B208 zwischen Ganzow und Roggendorf eröffnet.

Das heißt: Jeder kann und muss sich daran mit einem Schreiben beteiligen!!!! Wir brauchen die Unterstützung von Euch allen - denn nur sehr, sehr viele Schreiben werden diese Windeignungsgebiete verhindern können. Wir sagen wie:

 
Das funktioniert über diesen Link, per Email an: Beteiligung1@afrlwm.mv-regierung.de oder per Post an: 
Geschäftsstelle
Regionaler Planungsverband - WM
Schlossstraße 6-8
19053 Schwerin
 Das Gesetz sieht leider nicht vor, das die Bevölkerung ein Mitspracherecht hat, ob sie Windkraftanlagen direkt vor der Haustür in ca. 1 km haben möchte oder nicht. Gründe, die berücksichtigt werden müssen sind z.B. für das große Gebiet an der B104 geschützte Tiere, das Radegastquellgebiet als Biotop über 5 ha, die historische Sichtachse auf das Schlachtfeld von 1712. Dieses Gebiet hat die Nr. 07/16 - bitte unbedingt angeben!
Das Gebiet an der B208 zwischen Ganzow und Roggendorf hat noch keine Nummer, d.h. hier unbedingt die Lagebeschreibung angeben! Gründe, die bei diesem Gebiet gegen eine Bebauung mit Windrädern sprechen sind: Der Abstand zur Grenze des Biosphärenreservates muss 500 m betragen. Dieser Abstand wird hier nicht eingehalten! Weiterhin natürlich auch unbedingt gesichtete geschützte Tiere aufführen. Wenn sie die Ausschlusskriterien für Windeignungsgebiete genau nachlesen wollen, dann hier. Auf dieser Seite oben links bitte den Punkt "zum Verfahren" anklicken -> dann den Punkt "6.5 Energie" anklicken und runterscrollen. Die Abbildung 19 enthält die Ausschlusskriterien. Natürlich können sie auch gern alles lesen.
 
Also am Besten sofort schreiben!
 
Falls sie Unterstützung bei das Schreiben brauchen, es gibt ein Büro dafür. Ab 22. März ist es dienstags 10.00 - 12.00 Uhr und donnerstags 15.00 - 17.00 Uhr geöffnet und befindet sich in der Joh.-Stelling-Straße 9 in Gadebusch (in der alten Schmiede).
Silke Hansen
IG Gemeinsam gegen den Wind

Misch dich ein

Hier eine Fotomontage mit den Windrädern. Die Blickrichtung ist von der Ellerbek auf das geplante Windeignungsgebiet an der B104. Aber Achtung: die Windräder sind zu KLEIN dargestellt. Die Windräder werden 230 m hoch und wären bei einer realistischen maßstäblichen Darstellung noch größer. Aber wir denken, auch dieses Foto zeigt schon das Ausmaß der Katastrophe, die uns erwartet:

Stand im Februar 2016 - Suche nach Eignungsgebieten für Windkraftanlagen um Gadebusch geht weiter

Der Regionale Planungsverband beschäftigt sich aktuell im Rahmen des Raumentwicklungsprogrammes mit der Suche nach geeigneten Windenergienutzungsflächen. Dabei sind die Gemeinden Gadebusch - Lützow - Pokrent unter der internen Bezeichnung "Gadebusch Süd" mit einer möglichen Eignungsfläche von 153 ha im Fokus des Planungsverbandes.

 

Das Votum der Stadtvertretung zur Errichtung möglicher Windkraftanlagen um Wakenstädt spielt in der aktuellen Suche keine Rolle. Informieren Sie sich bitte über die Kriterien zur Ausweisung geeigneter Flächen und zu den Ausschlusskriterien. Es müssen Argumente gegen den überwiegenden Willen der betroffenen Menschen gefunden werden, damit  die Wohn- und Lebensqualität erhalten bleibt.

 

Alle wesentlichen Artikel der SVZ finden sie auf unserer Presseseite.

Information zur WIndkraftplanung am 24.05.2015 im Gadebuscher Rathaus

An der Veranstaltung im Rathaus nahmen ca. 35 BürgerInnen teil. Im Präsidium saßen neben den Vertretern der Linken als Veranstalter noch Herr Lausen vom Amt Gadebusch-Land und unser Bürgermeister Herr Howest. Frau Brincker vom AMt Lützow-Lübsdorf berichtete über die Tätigkeit des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg. Hier einige Stichpunkte:

  • Aktuell gilt noch die Planung von 2011 für die Realisierung der Windkraftanlagen und Ausweisung entsprechender Flächen.
  • Derzeit arbeitet der Planungsverband an einer neuen Planung. Am 24.02.2015 wurden die bestehenden Kriterien ergänzt. Neu ist z.B., dass der Abstand einer WIndkraftanlage nicht nur zu Orten sondern auch zu einzelstehenden Wohnhäusern mindestens 1000 m betragen muss. Bisher waren es 800 m. Neu ist auch, dass der Rote Milan schützenwert ist, d.h. Windkraftanlagen müssen zu dessen Nestern einen Mindestabstand haben.
  • Die Ausweisung weiterer Eignungbegiete ist in Vorbereitung.
  • Seit April haben die Kommunen bis zum 07.06.2015 Gelegenheit, zu der neuen Planung, die ihnen als Karte zur Verfügung steht, Stellungnahmen abzugeben. Später wird auch der Textteil der Planung veröffentlicht und die Öffentlichkeit kann Stellung beziehen. Dies kann direkt via Internet an den regionalen Planungsverband oder über die Kommunen geschehen.
  • Der Planungsverband verteilt immer noch Flyer, in denen steht, dass die Kommunen ein Mitspracherecht haben bei der Frage, ob Windkraftanlagen in ihren Gebiet gebaut werden dürfen oder nicht. Diese Information ist falsch. Die Kommunen haben nur ein gewisses Mitspracherecht bei der Gestaltung der Flächen! Sie können nicht entscheiden, ob Flächen für Windkraftanlagen genutzt werden dürfen oder nicht.
  • Der Planungsverband setzt sich zum Großteil aus Mitgliedern zusammen, die die Städte wie Schwerin, Wismar, Ludwigslust, Parchim oder Grevesmühlen  vertreten, also von WIndanlagen nicht betroffen sind! Für mich ist das nicht nachvollziehbar.
  • Es gab (und gibt?) eine Diskussion über einen höhenabhängigen Abstand der Windkraftanlagen von Wohnhäusern. 7H bedeutet, dass der Abstand zwischen Windrad und Wohnhaus mindestens das 7-fache der Windradhöhe betragen muss. 10H ist dann analog zu sehen. In Bayern ist z.B. geplant, 10H zum Gesetz zu machen. In MV ist 7H angedacht. Frau Brincker war so offen zu sagen, dass sie sich bei einer entsprechenden Abstimmung der Stimme enthalten hat. Sie ist zwar für die Einhaltung von 10H, aber glaubt nicht, dass sich 10H gegenüber der Landesregierung durchsetzen wird, da diese letzten Endes entscheiden muss. Für mich ist das ein irgendwie kommisches Demokratieverständnis.

Dann sprach Herr Lausen als Vertreter des Amtes Gadebusch-Land. Seine Aussagen waren sehr konkret und realitätsnah. Er führte 3 Windeignunggebiete in unserem Bereich mit folgenden Status auf:

  1. Gebiet Veelböken - Pätrow - Passow: Hier wurden 2000 nis 2002 Windkraftanlagen gebaut. Diese sind 120 m hoch. Ein Repowering (Ersetzung der Anlagen durch höhere oder stärkere) ist nicht möglich.
  2. Gebiet Goddin - Webelsfelde - Veelböken: Wegen einer Außenbereichsbebauung hat dei Kommune dieses Gebiet abgelehnt. Hier wird also aus heutiger Sicht keine Windkraftanlage gebaut.
  3. Gebiet Stöllnitz - Bentin  Krembz: Eine Stellungnahme der Gemeinde gibt es noch nicht. Die Verantwortlichen des nahen Biosphärenreservates haben sich ebenfalls noch nicht gerührt. Auch von den  zuständigen Jägern gab es noch keinen Hinweis auf vorhandene Vögel oder ähnliches. Hier könnten also Windkraftanlagen entstehen. Dann wäre Stöllnitz nahezu vollständig von Windrädern umzingelt.

Er sagte weiterhin noch, dass es für die Kommunen entgegen anderen Beteuerungen meist keine Steuereinnahmen durch die Windkraftanlagen gibt.

Es wurde dann diskutiert, insbesondere auch über die Machenschaften der Anlagenbetreiber. Ein Bürger sagte einen für mich wichtigen Satz (sinngemäß): Angesichts der doch beträchtlichen Gewinne erwarte ich von den Betreibern. dass sie zuerst mit den betroffenen Bürgern reden, sie überzeugen und ggf. auch beteiligen, statt über Lobbyarbeit bei Entscheidern und später über Gerichte ihre Interesse durchzuetzen.

H. Meyer

Eignungsgebiete für Windkraftanlagen (Auszug aus der Schweriner Volkszeitung vom 24.02.2016)

Jetzt veröffentlichte der Regionale Planungsverband Westmecklenburg die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms zum Thema Energie. Im Fall Stöllnitz und der Flächen vor dem Haus der Rudolphs, erhält das Areal den Status Potenzialsuchraum, somit sprachen sich die Planer hier gegen eine Ausweisung als Eignungsbiet aus. Die Option einer Neubewertung will sich der Planungsverbandes allerdings offen halten, heißt es weiter. Eine Bewertung, die nach der öffentlichen Beteiligung erfolgt. Vom 29. Februar bis 30. Mai sind die Kommunen, Bürger und öffentliche Stellen aufgefordert, ihre Bedenken und Vorschläge einzureichen.

Fest steht: „Der Regionale Planungsverband will die Energiewende weiter aktiv gestalten.“ Das wiederum hat Auswirkungen auf kulturhistorische Flächen wie das Schlachtfeld Wakenstädt (1712). Der Entwurf enthält eine klare Ausweisung als Eignungsgebiet mit einer Fläche von 153 Hektar in Sichtachse zum Schlacht- und Gräberfeld.

Eine Entscheidung, die Bürgermeister Ulrich Howest verwundert. Soweit ihm aus Gesprächen mit dem Kulturhistorischen Verein bekannt sei, wollte Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) den Kulturhistorischen Verein unterstützen und das Bodendenkmal von der Suchraumliste nehmen lassen. „Warum diese Zusage nicht durchgestellt wurde, kann ich nicht nachvollziehen“, sagt Howest. Stattdessen wurde aus dem Suchraum ein Eignungsgebiet. Eine weitreichende Entscheidung, die die Entwicklung der Stadt Gadebusch beeinträchtigt. Howest: „Mit Auflösung des Kulturhistorischen Vereins sehen wir uns in der Pflicht, die Entwicklung des Areals voranzubringen.“ So habe der Hauptausschuss die Aufstellung eines touristisch ausgelegten Bebauungsplanes empfohlen. Damit gewinnt Gadebusch zwei Jahre Zeit für ihre Entwicklungsplanung. Howest: „Die Stadtvertretung wird über die Aufstellung am 7. März befinden.

Sitzung des regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg in Schwerin am 24.02.2015

Eigentlich sollte der Planungsverband bereits im Dezember tagen und die Sitzung wurde zweimal verschoben. Am 24.,02.2015 gab es nun die Sitzung. Es wurde vorbehaltlich der Zustimmung durch die Landesregierung die Rahmenbedingungen für WIndparks festgelegt. Hier der Bericht der SVZ. Wir bleiben dort weiter am Ball.

Stand der Planung Windenergie um Gadebusch

Seit 1996 ist das Gebiet bei Pätrow / Passow als Eignungsfläche ausgewiesen. Dort stehen entsprechende Anlagen. Lt. dem Bürgermeister im Hauptausschuss am 24.11.2014 hat die Betreibergesellschaft seitdem einmal gewechselt. Die aktuelle Betreibergesellschaft hatte einen Antrag in den Gadebuscher Bauausschuss eingebracht mit dem Ziel, größere Anlagen (200 m hoch?)  bauen zu dürfen. Dieser Antrag wurde abgelehnt.

 

In 2014 kamen dann potentielle Kandidaten für eine Betreibergesellschaft nach Gadebusch (WEMAG, Schweriner Naturkraft GmbH). Sie haben vielleicht gute Quellen im Land oder im Regionalen Planungsverband, die ihnen zugesteckt haben werden, dass bei Wakenstädt eine Eignungsfläche entstehen könnte, denn offiziell ist in Gadebusch / Wakenstädt  noch keine Eignungsfläche ausgewiesen. Das mag auch der Grund sein, weshalb sie noch nicht offiziell die Stadt bzw. deren Bauausschuss ansprachen, sondern zuerst die einzelnen Fraktionen. Offensichtlich haben SPD und Linke sich das bereits angehört. Die CDU hat lt. Frau Schafranski im Finanzausschuss am 12.11. die Öffentichkeit beteiligt. Die Gadebuscher Bürgergemeinschaft wurde noch nicht angesprochen bzw. hat für sich die Entscheidung getroffen, Windparks so nahe an Besiedlungsgebieten grundsätzlich abzulehnen.

 

Jetzt hat unser Stadtparlament in einem Beschluss es abgelehnt, weitere Flächen als Eignungsflächen für Windparks auszuweisen. So wie ich den diesbezüglichen Planungsprozess verstehe, hat die Stadt zwar rechtlich keine Entscheidungskompetenz, aber entsprechend den Richtlinien des Regionalen Planungsverbandes werden Kommunen angehört und, wenn kein WIndpark gewünscht wird, wird auch keine Eignungsfläche ausgewiesen.

 

In der Konferenz des Regionalen Planungsverbandes am 17.12.2014 hätte erstmals ein Eignungsgebiet Gadebusch / Wakenstädt vorgeschlagen werden können. Das wäre  dann möglicherweise auch auf einer Veranstaltung des Kreises in Grevesmühlen zur Vorbereitung der Sitzung des Regionalen Planungsverbandes am 17.12.2014 am 09.12.2014 zur Sprache gekommen (Siehe Struktur des Regionalen Planungsverbandes) Beide Veranstaltungen wurden wegen Krankheit auf unbestimmte Zeit verschoben.

Infoveranstaltung Windenergie am 14.01.2015

Auf Einladung der Partei Die Linke informiert Herr Dr. Finke, Fachdienst Umwelt beim Landkreis Nordwestmecklenburg, zum Thema Windenergie.  Die Veranstaltung findet am 14.01.2015 um 19:00 Uhr im Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr statt.

Bericht

Dr. Finke vom Fachdienst Umwelt beim Landkreis machte auf mich den Eindruck eines kompetenten, sympatischen, ruhigen, sachlichen Redners und Moderators. Er berichtete spannend über die verschiedenen Windanlagen, deren Auswirkungen auf die Umwelt und einige politische Randbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern. Im Folgenden ein Überblick:

  • Im Mecklenburg werden derzeit derzeit vor allem Anlagen mit einer Höhe von ca. 200 m gebaut. Diese Anlagen erzeugen ca. 7,6 MW Strom. Zum Vergleich: Im zwischenzeitlich zurückgebauten Kernkraftwerk Lubmin bei Greifswald wurden 5 x 408 MW erzeugt.
  • Die Lärmbelästigung durch die Anlagen beträgt in 700 m Abstand 44,34 dB und in 1000 m Abstand 39,68 dB. Diese Werte liegen knapp unter den in Deutschland gesetzlich zugelassenen Grenzwerten. Es ist davon auszugehen, dass die Grenzwerte auch nicht überschritten werden. Das subjektive Empfinden kann oft ein anderes sein, entscheidend sind gemessene Werte.
  • Auch für den Schattenwurf gibt es Grenzwerte. Ggf. erfolgt bei Überschreitung dieser Werte eine temporäre Abschaltung der Anlagen.
  • In Deutschland muss für alle Bauwerke über 100 m eine Befeuerung (Beleuchtung) eingerichtet werden.
  • Für den Vogelschutz und Artenschutz sind entsprechende Abstände einzuhalten. Dies wird getan.
  • Dr. Finke wies auch auf die Feuergefahr hin und darauf, dass diese Feuer nicht gelöscht werden können. Es besteht weiterhin die Gefahr des Eiswurfes.
  • 2010 hatte MV einen Strombedarf von 1.900 GWh. Zur Zeit werden 0,5% der Fläche in MV für Windparks genutzt. Wenn die bestehenden Anlagen vergrößert und modernisiert würden, wäre ein Stromerzeugung von 1.600 GWh durch erneuerbare Energieträger möglich. Ziel der Landesregierung ist es, 5.700 GWh durch erneuerbare Energie zu erzeugen. Das bedeutet eine Vergrößerung der Fläche auf 2% des Landes.
  • Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern haben deutschlandweit die besten Vorausetzungen für die Nutzung der Windenergie.
  • offene Probleme bzw. Fragen sind: Derzeit kommen die Betreiber der Anlagen oft (meist?) nicht aus MV, auch die Steuern bleiben oft  nicht nach MV. Wo bleibt die Wertschöpfung für MV? Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass Wind ständig weht, ist das Problem der Stromspeicherung zu klären. Es sind Trassen zu bauen, um den Strom dorthin zu transportieren, wo er gebraucht wird.
  • Dr. Finke bzw. seine Dienstelle werden ein Gutachten abgeben müssen, falls Wakenstädt als Eignungsfläche für einen Windpark geplant würde, Das ist bis jetzt noch nicht der Fall.